Privatpersonen

Wie wir Ihnen helfen

Durch die ständigen Gesetzesänderungen verliert man gerade als Privatperson schnell den Überblick. 

Auch Rentner und Pensionäre geraten durch die jährliche Abschmelzung des Rentenfreibetrages bzw. Versorgungsfreibetrages in die Pflicht, Steuern zahlen zu müssen.

Besitzer von Mietobjekten wissen oft nicht, welche Aufwendungen sie im Zusammenhang mit ihrem Mietobjekt geltend machen können.

Deshalb lohnt sich ein Steuerberater auch für Privatpersonen!

Beratung

Steuerberatung

Steuererklärung mal ganz einfach:

Nach erfolgter Terminvereinbarung komme ich persönlich bei Ihnen zuhause vorbei und wir besprechen die steuerlich relevanten Sachverhalte des abgelaufenen Jahres.

Schon während des Gespräches sortiere ich die für mich notwendigen Belege aus und erstelle anhand derer in meinem Büro Ihre persönliche Steuererklärung.

Diese bespreche ich in einem weiteren Termin und zeige Ihnen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten für die zukünftigen Veranlagungszeiträume auf. Sobald Ihr Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt bei mir eingegangen ist, prüfe ich diesen auf Rechtmäßigkeit und lasse Ihnen diesen im Anschluss zukommen.

Ihnen selbst bleibt jeglicher Kontakt mit den Finanzbehörden erspart.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie Ihre Steuererklärung kompetent und individuell erstellt haben wollen!

Selbstanzeige Beratung

Steuern sparen – Wer will das nicht?

Und so passiert es nicht selten, dass die Grenze des Legalen, teils auch aus Unwissenheit, überschritten wird.

Sie möchten wieder ruhig schlafen und zur Steuerehrlichkeit zurückkehren?

Eine wirksame Selbstanzeige ist kein leichtes Unterfangen.Ich helfe Ihnen als kompetenter Partner an Ihrer Seite alle notwendigen Erklärungen gegenüber der Finanzbehörde abzugeben.

Kryptowährungen

Der Handel mit Kryptowährungen ist seit Jahren in aller Munde.
Aber wann muss ich die Gewinne in meiner Steuererklärung angeben und wie kann ich Verluste geltend machen?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat Kryptowährungen als sogenannte Rechnungseinheit eingestuft. Sie werden daher wie Fremdwährungen behandelt.

Werden die Kryptowährungen im Privatvermögen gehalten, so erzielt der Steuerpflichtige gegebenenfalls Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt des Kaufs und Verkaufs.

Befinden sich die Kryptowährungen im Betriebsvermögen, so sind diese immer steuerpflichtig.

Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten rund um Kryptowährungen.

Grenzgänger Beratung

Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Grenzgänger sind Menschen, die in einem Land arbeiten, aber in einem anderen Land ihren Wohnsitz haben. Ein Umstand, der gerade in grenznahen Regionen wie bei uns häufig vorkommt.

Als Steuerberater in Blieskastel – und damit einer Grenzregion – haben wir daher eine hohe Beratungskompetenz gerade für die steuerlichen Besonderheiten, die sich durch den Status eines Grenzgängers ergeben.

Für Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmen und Freiberufler können bei der Einkommenssteuer, der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherung Probleme auftreten.

Lassen Sie sich daher von uns steuerlich beraten, damit Sie sämtliche Möglichkeiten für Steuereinsparungen ausschöpfen können.

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jULIAN ARMAND

Steuerberatung aus Blieskastel

© 2021 Julian Armand - Steuerberater in Blieskastel