Häufige Fragen

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Sie sind Arbeitnehmer und Fragen sich, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen?

In diesen Fällen handelt es sich meist um eine Antragsveranlagung, d.h. Sie sind nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. In einigen Fällen greift diese pauschale Aussage jedoch nicht, bspw. wenn Sie durch einen Arbeitsplatzwechsel in einem Monat zwei Gehälter bekommen haben, Sie einen Steuerfreibetrag geltend machen wollen oder aber das Finanzamt Sie auffordert, eine Steuererklärung abzugeben.

In vielen Fällen profitieren Sie jedoch auch davon sich die Mühe zu machen und eine Erklärung abzugeben, bspw. wenn Sie durch hohe Werbungskosten eine Erstattung erwarten können.

Kontaktieren Sie uns gerne und wir besprechen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch ob eine Steuererklärung für Sie sinnvoll erscheint.

Gibt es Fristen für die Einkommensteuererklärung?

Ja, die Einkommensteuererklärung muss bei einer Pflichtveranlagung bis zum 31.07. beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Eine Ausnahme gewährt das Finanzamt, wenn der Steuerpflichtige steuerlich vertreten wird. Durch die Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist bis zum 28.02. des Folgejahres.

Sollten Sie also mal etwas später dran sein – kontaktieren Sie mich gerne!

Wie lange kann ich rückwirkend eine Steuererklärung abgeben?

Es gelten unterschiedliche Abgabefristen hinsichtlich der abzugebenden Steuererklärung. Die Frage, ob eine rückwirkende Abgabemöglichkeit besteht, tritt meistens in den Fällen auf, bei denen eine Erstattung in Aussicht steht.

Generell unterscheidet man zwischen einer Antrags- und einer Pflichtveranlagung. Bei Ersterem beträgt die Frist 4 Jahre, im zweiten Fall kann die Steuererklärung sogar bis zu 7 Jahre rückwirkend abgegeben werden.

Man muss jedoch beachten, dass die Pflicht, oder aber auch die Möglichkeit, nicht in jedem Fall nach 7 Jahren erlischt.

Falls Nachzahlungen fällig werden, ist es sogar möglich, plötzlich die Steuerfahndung im Haus zu haben.

Bei Steuerhinterziehung gelten generell andere Verjährungsfristen.

Um Ihren persönlichen Fall einschätzen zu können, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.

Was braucht der Steuerberater für die Steuererklärung?

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Werbungskosten
  • Spendenbescheinigungen
  • Riester- und/ oder Rürup-Bescheinigung
  • Steuerbescheinigung (Banken)
  • Nebenkostenabrechnung
  • Bescheinigung über erhaltenes Elterngeld/ Mutterschaftsgeld/Krankengeld
  • Haftpflichtbeiträge
  • bezahlte Handwerkerrechnungen
  • Bescheinigung über außergewöhnliche Belastungen
  • Leistungsnachweis vom Arbeitsamt
  • Beiträge zu Risikolebensversicherungen
  • Beiträge zu Lebensversicherungen mit erster Beitragszahlung vor dem 01.01.2005
  • Beiträge zur Unfallversicherung/ Berufsunfähigkeitsversicherung
  • letzter Steuerbescheid

Die Liste ist nicht abschließend und bietet vor allem eine Hilfestellung für Arbeitnehmer. 

Ihre Frage ist nicht dabei?

Kontaktieren Sie mich gleich und wir vereinbaren ein unverbindliches Erstgespräch!

jULIAN ARMAND

Steuerberatung aus Blieskastel

© 2021 Julian Armand - Steuerberater in Blieskastel